Bestimmungen


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ALLGEMEINES:

1. Die eingetragene Person ist berechtigt, den Fischfang ist unter Beachtung der Fischereigesetze und nur mit einer gültigen Lizenz (Tages-, Wochen-, Jahreskarte, Huchenlizenz) in Verbindung mit der amtlichen O.Ö. Fischerkarte und der Jahresfischerkarte auszuüben.

2. Kontrolle: Die Fischereiaufsichtsorgane des Angelsportvereines Grossraming sind zur Kontrolle der Fischerkarten, Lizenzen sowie der mitgeführten Taschen, Behälter, Rucksäcke, Fischereigeräte,Fahrzeuge und Fische berechtigt.

DEN ANORDNUNGEN DER FISCHEREIAUFSICHTSORGANE IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!

3. Wer die Fischereibestimmungen verletzt, hat mit der Entwertung der Lizenz ohne (Kostenersatz) sowie mit der Beschlagnahme der gefangenen Fische und Angelgeräte zu rechnen.

4. Die Lizenz ist nicht übertragbar.

5. Jeder Angler ist verpflichtet, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.

6. Sie werden ersucht, eine Wasserverschmutzung oder ein Fischsterben sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Vereinsleitung zu melden.

7. Bitte keine Abfälle am Ufer oder im Wasser hinterlassen

8. Bei den Kraftwerken und Staumauern sind die Sicherheitsbereiche und die erhöhten Gefahren zu beachten.

FANGZEIT:

1. Mai bis 31. Oktober

1 Stunde vor Sonnenaufgang bis

1 Stunde nach Sonnenuntergang

Nachtfischen verboten

Je Angler sind erlaubt:

-2 Angelruten mit je einem Haken

-Naßfliegen: 2 Stück je Angelrute

Anfüttern: Nur natürliche Köder.
Ennsbrücke Großraming – KW Großraming:
Fischen u. Anfüttern mit Boilies/Futterpellets > 20 mm erlaubt.

Toter Köderfisch:

Rückstau: 1.6. – 31.10.
Enns:        1.5. – 15. 9.

SCHONHAKEN od. ANGEDRÜCKTER WIDERHAKEN WIRD GEWÜNSCHT

FANGERLAUBNIS:

Tag: 4 Fische gesamt, davon max. 1 Raubfisch(Hecht/Zander)
Dann darf mit Köderfisch od. Spinnfischen NICHT mehr geangelt werden.
Nach der Entnahme von 4 Fischen ist das Angeln SOFORT EINZUSTELLEN
Saison: 100 Stück Fische gesamt davon 12 Stück Raubfische (Hecht od. Zander)
Setzkescher max. 4 Stück Fische.
Ein entnommener Fisch ist nach dem waidgerechten Versorgen SOFORT in das Fangverzeichnis einzutragen.
Nach dem Erreichen des 12 Stück Raubfisch-Fanglimits darf in den RÜCKSTAUEN mit Köderfisch od. Spinnfischen nicht mehr geangelt werden.

HUCHENENTNAHME VERBOTEN


MINDESTFANGMAßE:

Äschen 35 cm
Bachforelle 30 cm
Regenbogenforelle 30 cm
Saibling 30 cm
Hechte 70 cm
Zander 50 cm
Karpfen 35 cm

KARPFEN ÜBER 60 SIND SOFORT ZURÜCKZUSETZEN
SCHONZEIT:
HECHT 1.2. – 31. MAI
ZANDER: 1.3. – 31. MAI

Für alle übrigen Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße.
Untermaßige und während ihrer Schonzeit gefangene Fische sind schonend zu landen, sofort abzuködern und ausnahmslos ins Wasser zurückzusetzen. Bei verschlucktem Haken ist das Vorfach sofort abzuschneiden!! Maßstab, Tuch und Hakenlöser sind mitzuführen!

FISCHWÄSSER:

Das Befischen von Bächen und Rückstauen ist verboten!! Sofern keine Hinweistafeln vorhanden sind, gilt die gedachte Uferlinie als Fischereigrenze.

ENNS – Stausee Grossraming
KW Grossraming bis KW Kastenreith RÜCKSTAU – Aschatal/Rodelsbach

Reviergrenzen:

Aschatal: Bundesstraßenbrücke;
Neustiftgraben und Pechgraben: bis zur Begrenzungstafel „Fischen Ende“
Rodelsbach: Eisenbahnbrücke bis
Begrenzungstafel „Ende des Rückstaues
ENNS –Stausee Losenstein
KW Losenstein bis KW Grossraming
RÜCKSTAU – Stiedelsbach
Bundesstraßenbrücke bis Begrenzungstafel

VERBOTEN IST:
Rückstau Aschatal/Rodelsbach:
Spinnfischen 1.5. bis 31.5.

Enns:

-Fischen und Anfüttern mit Mais und Futterpellets jeder Art
-Futterspirale oder Futterkorb

Spinnfischen verboten:
Stausee Großraming:
KW Kastenreith (Staumauer) – Angelsbachmündung- ca. 4 Km
Stausee Losenstein:
KW Grossraming – Fluß-Km 62,52 – ca. 2,5 Km
In diesen Bereichen dürfen Streamer jeder Art nur mit Fliegenrute und Flugschnur gefischt werden.

Rückstau u. Enns:

– Doppel- oder Drillingshaken (Ausnahme bei Kunstköder).
– Daubel- und Netzfischen
– Auslegen von Fischereigeräten ohne Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer. 
– das Angeln von exponierten Stellen, wo eine weidgerechte Landung bzw. ein schonendes Zurücksetzen gefangener Fische nicht möglich ist.
Lebende Köderfische und verbotene Köder dürfen nicht ans Fischwasser mitgeführt werden

FANGVERZEICHNIS:

Das Fangverzeichnis ist VERPFLICHTEND und genauestens zu führen.
Die Eintragungen sind nur mit Kugelschreiber gültig. Bei fehlenden od. unkorrekten Eintragungen erfolgt die sofortige Entwertung der Lizenz.
Das Fangverzeichnis ist bis 30.11. des Jahres dem ASV Grossraming zu übermitteln.
Abzugeben bei einem Fischereikontrollorgan, bei den Lizenzausgabestellen
od. pA.: ASV Grossraming, Hintstein 29; 4436 Grossraming
Dadurch kann bei den Besatzmaßnahmen noch genauer und rascher auf die Gegebenheiten reagiert werden. Dies ist für das Fischwasser und alle Lizenznehmer von großem Vorteil.


Fischkennung:

RF = Regenbogenforelle
BF = Bachforelle
Ä   = Äsche
SO = Sonstige Fischarten
H   = Hecht
Z   = Zander
Es ist die Fischlänge in cm einzutragen.

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Huchenlizenz:

ALLGEMEINES:

1. Der Fischfang ist unter Beachtung der Fischereigesetzte und nur mit einer gültigen Huchenlizenz in Verbindung mit der amtlichen O.Ö. Fischerkarte und der Jahresfischerkartenabgabe auszuüben.

2. Kontrolle: Die Fischereiaufsichtsorgane des Angelsportvereines Großraming sind zur Kontrolle der Fischerkarten, Lizenzen sowie der mitgeführten Taschen, Behälter, Rucksäcke, Fischereigeräte, Fahrzeuge und Fische berechtigt.

3. Wer die Fischereibestimmungen verletzt, hat mit der Entwertung der Lizenz (ohne Kostenersatz) sowie mit der Beschlagnahme der gefangenen Fische und Angelgeräte zu rechnen.

4. Die Lizenz ist nicht übertragbar.

5. Jeder Angler ist verpflichtet, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.

6. Sie werden ersucht, eine Wasserverschmutzung oder ein Fischsterben sofort dem nächsten Polizeiposten oder der Vereinsleitung zu melden.

7. Bitte keine Abfälle am Ufer oder im Wasser hinterlassen.

DEN ANORDNUNGEN DER FISCHEREIAUFSICHTSORGANE IST UNBEDINGT FOLGE ZU LEISTEN!

FANGZEIT:
1. November bis 15. Februar
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis
2 Stunde nach Sonnenuntergang

Achtung: Schonzeit Hecht ab 1. Februar

Nachtfischen verboten!!

Verboten ist:

Angeln von exponierten Stellen, wo eine weidgerechte Landung bzw. ein schonendes Zurücksetzen gefangener Fische nicht möglich ist.

Das Auslegen von totem Köderfisch ist verboten.

Bei den Kraftwerken und Staumauern sind die Sicherheitsbereiche und die erhöhten Gefahren zu beachten!

Entnahmemeldung:

JEDE Huchen- oder Hechtentnahme ist sofort zu melden.
Karl Salcher              0664/75061590
Christian Holzinger   0664/1428031
Alfred Scharnreitner 0664/5316728

BESTIMMUNGEN:

1 Angelrute mit 1 Köder

Ködermindestlänge: 10 cm

Es ist NUR die Entnahme von Huchen und Hechten erlaubt.

Huchen- Mindestmaß: 90 cm

Hecht- Mindestmaß:    70 cm

Untermaßige Huchen und Hechte, sowie ALLE anderen gefangenen Fischarten sind schonend zu landen und ausnahmslos ins Wasser zurückzusetzen. Maßstab und Zange sind mitzuführen!

FISCHWASSER:
ENNS – Stausee Losenstein
ENNS – Stausee Großraming

Reviergrenzen:
KW Losenstein bis KW Kastenreith
Aschatalrückstau – Straßenbrücke
Rodelsbachrückstau – Bahnbrücke
Stiedelsbachrückstau – Straßenbrücke
Das Befischen von Bächen und Rückstauen ist verboten!! Sofern keine Hinweistafeln vorhanden sind, gilt die gedachte Uferlinie als Fischerei-grenze.
Das Befischen des Stiedelsbach-, Aschatal u. Rodelsbachrückstaues ist verboten!!!

 

Angelsportverein Grossraming
Hornbachgraben 5
4443 Maria Neustift
E-Mail: info@ennsfischen.at

Obmann:
Ing. Aigner Eduard 0650/8124024

Revierkontrollorgan :
Holzinger Christian: 0664/1428031

Fischereischutzorgane:

Garstenauer Johann 0676/9509408

Gruber-Garstenauer Jonathan 0650/4343150

Kaltenriner Hubert 0650/6364589

Ing. Salcher Karl 0664/75061590

Scharnreiter Alfred: 0664/5316728

Bürscher Franz: 0650/6065059